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"WeGebAU" ist ein Förderprogramm für die Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Grundsätzlich müssen die Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erfolgen und der Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme ganz oder teilweise freigestellt werden.

 

Im Rahmen des Konjunktur Paketes II wurde das Sonder-Programm WeGebAU erweitert.

 

Gefördert werden nun grundsätzlich auch qualifizierte jüngere Arbeitnehmer, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses liegt mindestens 4 Jahre zurück.

• Die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück.

• Der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt   und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.

 

Unter diesen Bedingungen werden die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme zu 100% übernommen. Darüber hinaus kann ein Zuschuss für notwendige übrige Weiterbildungskosten wie z.B. Fahrkosten gewährt werden.


 

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