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Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kann jeder der sich in Kurzarbeit befindet gefördert werden. Gering Qualifizierte (ohne Berufsabschluss, oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf tätig) werden hierbei jedoch vorrangig behandelt.
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen,
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungs-förderung zugelassen sein.
Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Was und wie viel wird erstattet?
Die Agentur für Arbeit erstattet gering qualifizierten Arbeitnehmern/-innen
- Lehrgangskosten
- einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungs-gutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Den qualifizierten Arbeitnehmern/-innen werden in Abhängigkeit von der Art der Qualifizierung und der Betriebsgröße zwischen 25% und 80% der Lehrgangskosten erstattet.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll vom Staat übernommen, wenn mindestens 50% der Kurzarbeit für Weiterbildung genutzt werden.
Infografik: Qualifizierung in der Kurzarbeit. [download...]
